Geschäftsgebiet

Eine räumliche Beschränkung der Tätigkeit als Sachverständiger gibt es nicht, so dass prinzipiell eine weltweite Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken möglich ist.

Aus haftungsrechtlichen Gründen werden die Bewertungen von Immobilien auf das Geschäftsgebiet Deutschland sowie auf Aufträge nach deutschem Recht in Europa begrenzt.

Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit erfolgt der Hauptteil der Sachverständigentätigkeit in folgenden Gebieten:

Kreisfreie Städte:
  • Düsseldorf
  • Krefeld
  • Solingen

Landkreise (zugehörige Städte / Gemeinden):
  • Mettmann (Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld (Rheinland), Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert, Wülfrath)
  • Rhein-Kreis Neuss (Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss, Jüchen, Rommerskirchen)

Bezirke der Industrie- und Handelskammern (IHK):
  • Düsseldorf
  • Mittlerer Niederrhein (Krefeld, Mönchengladbach, Neuss)
  • Wuppertal / Solingen / Remscheid

Gerichtsbezirke:
  • Oberlandesgericht (OLG)
    - Düsseldorf
  • Landgericht (LG)
    - Düsseldorf
    - Duisburg
    - Krefeld
    - Wuppertal
  • Amtsgericht (AG)
    - Düsseldorf
    - Krefeld
    - Langenfeld
    - Mettmann
    - Neuss
    - Ratingen
    - Solingen
    - Velbert
    - Wuppertal
Auch in allen nicht genannten Gebieten nehme ich gerne Aufträge an. Für die Bewertung von Eigennutzerobjekten (z.B. Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser) wird jedoch geraten, einen lokalen Sachverständigen zu beauftragen, da hohe Reisekosten in keinem Verhältnis zum Gutachten stehen.

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